×

Passwort vergessen?

Noch kein Konto? Registrieren

Weiterbildung: Behandlungspflege LG1/LG2

Inhalt des Artikels:

Grundlegende Informationen zur Weiterbildung

Behandlungspflege bezeichnet in der Pflege alle medizinischen Pflegemaßnahmen, die auf ärztliche Anordnung von Pflegekräften durchgeführt werden. Dazu zählen zum Beispiel das Verabreichen von Medikamenten, das Messen von Blutdruck und Blutzucker oder die Wundversorgung. Pflegehilfskräfte – also Personen ohne dreijährige Ausbildung zur Pflegefachkraft – dürfen solche Tätigkeiten normalerweise nicht eigenständig ausführen. Durch die Weiterbildung in Behandlungspflege können sie jedoch zusätzliche Kompetenzen erwerben, um bestimmte ärztlich verordnete Maßnahmen übernehmen zu dürfen. Das entlastet Pflegefachkräfte und verbessert die Versorgung der Pflegebedürftigen im Alltag.

Leistungsgruppen LG 1 und LG 2: In der Behandlungspflege wird zwischen zwei Stufen unterschieden. LG 1 umfasst einfachere, oft täglich anfallende pflegerische Hilfstätigkeiten. LG 2 beinhaltet anspruchsvollere medizinische Maßnahmen. Konkret fallen unter LG 1 z. B.:

Unter LG 2 versteht man z. B.:

(File:Blood pressure measurement.JPG – Wikimedia Commons) Blutdruckmessen gehört zu den typischen LG 1-Maßnahmen der Behandlungspflege. Diese und ähnliche Tätigkeiten dürfen Pflegehelfer nach der Weiterbildung selbstständig durchführen, sofern ein Arzt sie angeordnet hat.

Im Pflegealltag ist diese Zusatzqualifikation sehr bedeutsam. Pflegebedürftige Menschen benötigen neben Grundpflege häufig auch medizinische Unterstützung, die sorgfältig ausgeführt werden muss. Dank der Weiterbildung können auch Pflegehilfskräfte solche Aufgaben übernehmen, was die Versorgung verbessert und Pflegefachkräfte entlastet. Die Nachfrage nach qualifiziertem Personal in der Behandlungspflege steigt rasant und diese Aufgaben dürfen nur von geschultem Personal übernommen werden (Weiterbildung Behandlungspflege LG I + II (Präsenz oder Online) – WBS Berufsfachschulen). Entsprechend eröffnet die Qualifikation den Pflegehilfskräften einen breiteren und anspruchsvolleren Handlungsspielraum im täglichen Pflegeeinsatz (Weiterbildung Behandlungspflege LG I + II (Präsenz oder Online) – WBS Berufsfachschulen).

Etappen der Weiterbildung

Die Weiterbildung in Behandlungspflege gliedert sich in einen theoretischen Unterricht, eine praktische Phase und eine Abschlussprüfung. Je nach Anbieter und Bundesland können Dauer und Ablauf leicht variieren, im Wesentlichen durchlaufen alle Teilnehmenden aber ähnliche Etappen.

Theoretischer Unterricht

Zunächst findet ein umfassender theoretischer Lehrgang statt. Üblich sind etwa 160 Unterrichtsstunden (ca. 4 Wochen Vollzeit), teils mit zusätzlichen Selbstlernphasen (Weiterbildung Behandlungspflege LG I + II (Präsenz oder Online) – WBS Berufsfachschulen). In diesem Unterricht erwerben die Teilnehmer grundlegendes Fachwissen der Behandlungspflege. Der Lehrplan umfasst zum einen alle relevanten pflegerischen Handgriffe aus LG 1 und LG 2 (wie z. B. Wundversorgung, Injektionstechniken, Blutzuckermessung etc.), zum anderen allgemeines Pflegewissen (Weiterbildung für Pflegehelfer: Behandlungspflege (LG 1+2)). Dazu gehören Themen wie Anatomie und Physiologie, Hygienevorschriften, rechtliche Grundlagen (insbesondere §132a SGB V, der die Behandlungspflege in der häuslichen Krankenpflege regelt), Notfallmaßnahmen sowie Kommunikation und Beratung von Patienten und Angehörigen (Weiterbildung für Pflegehelfer: Behandlungspflege (LG 1+2)). Der Unterricht wird je nach Anbieter durch qualifizierte Dozenten (oft erfahrene Pflegefachkräfte) in Form von Lehrvorträgen, Gruppenarbeiten, Fallbesprechungen und praktischen Übungen gestaltet.

(Behandlungspflegeschein LG 1 und LG 2) Im theoretischen Unterricht werden pflegerische Maßnahmen und anatomische Grundlagen vermittelt. Dozenten veranschaulichen z. B. an Modellen die korrekte Ausführung von Behandlungspflege-Maßnahmen, damit die Teilnehmer sicher im Umgang mit Patienten werden.

Viele Weiterbildungsträger bieten den theoretischen Teil inzwischen flexibel an – etwa als Vollzeit-Kurs über wenige Wochen, berufsbegleitend (abends oder an Wochenenden) oder sogar als Online-Lehrgang im virtuellen Klassenzimmer (Weiterbildung Behandlungspflege LG I + II (Präsenz oder Online) – WBS Berufsfachschulen) (Weiterbildung Behandlungspflege LG I + II (Präsenz oder Online) – WBS Berufsfachschulen). So können auch Berufstätige die Weiterbildung absolvieren. Wichtig ist, dass alle vorgesehenen Themen und Stunden absolviert werden, da nur so die Grundlage für die praktischen Einsätze und die Prüfung geschaffen wird.

Praktische Phase

An den Theorieblock schließt eine praktische Phase an, in der das Gelernte angewendet und vertieft wird. Typischerweise umfasst das Praktikum etwa 3 Monate (ca. 480 Stunden) in einer Pflegeeinrichtung (Weiterbildung Behandlungspflege LG I + II (Präsenz oder Online) – WBS Berufsfachschulen). Oft kann diese praktische Ausbildung in der Einrichtung erfolgen, in der man bereits tätig ist (z. B. im eigenen Pflegeheim oder Pflegedienst), oder es wird ein Praktikumsplatz in einer geeigneten Einrichtung vermittelt. Während der Praxisphase sollen die Teilnehmer alle wichtigen Behandlungspflege-Tätigkeiten unter realen Bedingungen durchführen – natürlich unter Anleitung oder Aufsicht einer examinierten Pflegefachkraft. Zu den Anforderungen gehört beispielsweise, dass der Praktikant mehrfach Blutdruck- und Blutzuckermessungen, Injektionen, Verbandswechsel usw. selbstständig und korrekt durchführt und diese Tätigkeiten dokumentiert. Viele Anbieter setzen voraus, dass die Praxisstelle von einer Fachkraft begleitet wird, die den Fortschritt beurteilt und am Ende eine Bestätigung über die erfolgreiche praktische Mitarbeit ausstellt.

In einigen Bundesländern ist die erfolgreiche Absolvierung eines mehrmonatigen Praktikums sogar Voraussetzung dafür, dass Pflegehelfer die LG 2-Maßnahmen hinterher tatsächlich ausführen dürfen. Ein Beispiel: In Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen dürfen Pflegehelfer mit einjähriger Ausbildung nach 160 Stunden Theorie plus dreimonatigem Praktikum auch Behandlungspflege der LG 2 durchführen und mit den Kassen abrechnen. Die Weiterbildung bereitet also praktisch darauf vor, überall die nötigen Bedingungen zu erfüllen – auch für den Fall, dass weitere Bundesländer ihre Vorgaben in Zukunft anpassen. Während der praktischen Phase sammeln die Teilnehmer wertvolle Erfahrung und Sicherheit im Umgang mit Patienten und medizinischen Pflegetätigkeiten.

Abschlussprüfung

Den Abschluss der Weiterbildung bildet eine Prüfung, durch die die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten nachgewiesen werden müssen. Die Abschlussprüfung besteht in der Regel aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil. Zunächst wird häufig eine schriftliche Prüfung (Klausur) durchgeführt, in der Fachfragen zu behandlungspflegerischen Themen, Hygiene, Recht etc. beantwortet werden. Im mündlichen Teil werden die Teilnehmer in einem Fachgespräch z. B. zu Fallbeispielen befragt – hier müssen sie zeigen, dass sie Situationen einschätzen und passende Pflegemaßnahmen erklären können. Der praktische Prüfungsteil schließlich umfasst meist die Simulation oder tatsächliche Durchführung ausgewählter Behandlungspflege-Maßnahmen am Patienten oder an Modellpuppen. Dabei könnten z. B. das fachgerechte Spritzen von Insulin oder das Versorgen einer Wunde beobachtet und bewertet werden.

Die genauen Prüfungsanforderungen können je nach Bildungsanbieter variieren, orientieren sich aber an einheitlichen Vorgaben. Wer alle Prüfungsteile besteht, erhält ein Zertifikat über die erfolgreiche Weiterbildung in Behandlungspflege LG 1 und LG 2 (Weiterbildung Behandlungspflege LG I + II (Präsenz oder Online) – WBS Berufsfachschulen). Dieses Zertifikat berechtigt – je nach bundeslandspezifischer Regelung – dazu, als Pflegehelfer entsprechende behandlungspflegerische Leistungen zu erbringen. Für Arbeitgeber und Kostenträger (Pflegekassen, Krankenkassen) dient es als Nachweis, dass der Mitarbeiter die notwendigen Qualifikationen gemäß §132a SGB V besitzt, um Behandlungspflege in der häuslichen Krankenpflege durchzuführen (Weiterbildung Behandlungspflege LG I + II (Präsenz oder Online) – WBS Berufsfachschulen). Mit dem Abschluss in der Hand können die Teilnehmer ihr neues Wissen direkt im Berufsalltag anwenden.

Kosten der Weiterbildung

Die Kosten für die Weiterbildung in Behandlungspflege variieren je nach Anbieter, Umfang und Region. Im Durchschnitt liegen die Lehrgangsgebühren zwischen ca. 800 und 1.500 Euro. Einige Beispiele: Ein kompakter Kurs, der beide LG 1- und LG 2-Module abdeckt, wird etwa von Bildungsträgern für rund 800 € angeboten. Größere Bildungseinrichtungen oder Akademien veranschlagen oft um die 1.000 bis 1.200 € – so kostet ein Lehrgang bei einem großen Bildungsträger z. B. 1.085 € (Weiterbildung Behandlungspflege LG I + II (Präsenz oder Online) – WBS Berufsfachschulen). In manchen Fällen (z. B. bei sehr umfangreichen Kursen mit zusätzlichen Inhalten) können die Gebühren bis zu ~1.500 € betragen. Öffentliche Bildungsträger oder gemeinnützige Organisationen (wie Caritas, DRK etc.) liegen preislich häufig im mittleren Bereich. Alle genannten Preise sind in der Regel umsatzsteuerbefreit und beziehen sich auf den gesamten Kurs inkl. Prüfungen.

Zusätzliche Kosten: Neben den Kursgebühren können noch Kosten für Lehrmaterialien, Prüfungsgebühren (falls nicht inbegriffen) oder Fahrtkosten zum Unterrichtsort anfallen. Wenn ein Praktikum außerhalb des Wohnorts gemacht wird, können auch dafür Reise- oder Unterbringungskosten entstehen. Diese Posten sollte man bei der Planung mit berücksichtigen.

Finanzierungsmöglichkeiten: Viele Teilnehmer müssen die Weiterbildung nicht vollständig aus eigener Tasche bezahlen. Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten und Zuschüsse:

  • Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit / Jobcenter: Arbeitsuchende oder von Arbeitslosigkeit Bedrohte können bei erfüllten Voraussetzungen einen Bildungsgutschein erhalten, der die Kurskosten (und oft auch Fahrtkosten) zu 100% abdeckt. Die Weiterbildung Behandlungspflege LG 1+2 ist AZAV-zertifiziert und somit förderfähig.
  • Rentenkasse oder Berufsgenossenschaft: Wenn die Qualifizierung zur Teilhabe am Arbeitsleben nötig ist (z. B. nach gesundheitlichen Einschränkungen im bisherigen Beruf), können Deutsche Rentenversicherung oder Berufsgenossenschaften die Kosten übernehmen.
  • Arbeitgeber-Unterstützung: Einige Pflegeeinrichtungen fördern die Fortbildung ihrer Pflegehilfskräfte, da sie selbst vom erhöhten Qualifikationsniveau profitieren. Dies kann durch (teilweise) Kostenübernahme oder Bildungsurlaub geschehen. Es lohnt sich, den Arbeitgeber auf Unterstützungsmöglichkeiten anzusprechen.
  • Sonstige Förderungen: Unter Umständen kommen Landesprogramme oder der sogenannte Bildungsurlaub (freigestellte Tage für Weiterbildung) zum Tragen. Auch Stiftungen oder der Berufsförderdienst der Bundeswehr (für Zeitsoldaten) unterstützen solche Weiterbildungen in bestimmten Fällen. Nicht zuletzt lassen sich Weiterbildungskosten auch steuerlich als Werbungskosten absetzen, was im Folgejahr zu einer Steuererstattung führen kann.

Tipp: Informieren Sie sich frühzeitig über Finanzierungshilfen. Viele Bildungsanbieter beraten dazu und helfen z. B. bei der Beantragung eines Bildungsgutscheins. So kann die finanzielle Hürde deutlich gesenkt werden.

Profil der Teilnehmer

Die Weiterbildung richtet sich an Personen, die bereits erste Erfahrungen in der Pflege gesammelt haben und sich fachlich weiterqualifizieren möchten. Typischerweise zählen dazu Pflegehelferinnen und Pflegehelfer, Pflegeassistenten sowie andere Mitarbeiter in der Pflege ohne Examen. Oft bringen die Teilnehmer mindestens ein bis zwei Jahre Berufserfahrung in der Pflege mit – beispielsweise in der Altenpflege, Krankenpflege oder Behindertenbetreuung. Einige haben zuvor einen Pflege-Basiskurs (z. B. 200 oder 400 Stunden) absolviert oder die einjährige Ausbildung als Altenpflegehelfer/in abgeschlossen und möchten nun gezielt die Behandlungspflege-Kompetenz erlangen. Auch Personen mit einer Ausbildung in angrenzenden Gesundheitsberufen – etwa medizinische Fachangestellte (Arzthelfer/innen) – gehören zur Zielgruppe, sofern sie bereits praktische Pflegeerfahrung gesammelt haben (Weiterbildung Behandlungspflege LG I + II (Präsenz oder Online) – WBS Berufsfachschulen).

Vorkenntnisse und Erfahrungen: Vorausgesetzt werden Grundkenntnisse in der Pflege. Die Teilnehmer sollten mit der Grundpflege (Körperpflege, Mobilisation, Lagerung etc.) vertraut sein und idealerweise schon pflegerische Verantwortung getragen haben. Praktische Erfahrungen, zum Beispiel in der Altenpflege oder im Krankenhaus, sind wichtig, da viele Inhalte der Weiterbildung darauf aufbauen. Wer bereits gelernt hat, professionell mit Pflegebedürftigen umzugehen, hat es deutlich leichter, die behandlungspflegerischen Fertigkeiten zu erlernen. Deshalb ist praktische Vorerfahrung meist verpflichtend. Einige Anbieter verlangen einen schriftlichen Nachweis (Arbeitgeberbescheinigung oder Lebenslauf) über mindestens ein Jahr Tätigkeit in der Pflege (Weiterbildung Behandlungspflege LG I + II (Präsenz oder Online) – WBS Berufsfachschulen). Andere setzen zwei Jahre Berufserfahrung voraus oder prüfen im Gespräch, ob ausreichend Praxis vorhanden ist.

Persönliche Eigenschaften: Erfolgreiche Teilnehmer der Weiterbildung zeichnen sich oft durch bestimmte Eigenschaften aus. Allen voran sollte man Freude am Umgang mit Menschen haben und über ausreichend Einfühlungsvermögen verfügen. In der Behandlungspflege hat man engen Kontakt zu kranken und hilfsbedürftigen Menschen – Geduld, Verständnis und eine respektvolle Haltung sind unerlässlich. Weiterhin sind Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit wichtig, da man nach der Weiterbildung medizinische Aufgaben übernimmt, bei denen Genauigkeit und Sorgfalt zählen (z. B. beim Richten von Medikamenten). Körperliche und psychische Belastbarkeit gehören ebenfalls zum Profil: Die Arbeit in der Pflege kann anstrengend sein, und in kritischen Situationen (etwa einem Notfall) muss man ruhig und überlegt handeln können.

Kommunikationsfähigkeit und Teamfähigkeit runden das Profil ab. Pflegehelfer in Behandlungspflege arbeiten stets im Team mit Pflegefachkräften und Ärzten zusammen. Wer offen kommuniziert und gerne dazulernt, wird von der Weiterbildung besonders profitieren. Insgesamt gilt: Die Teilnehmer bringen bereits die Leidenschaft für den Pflegeberuf mit und möchten sich darin weiterentwickeln – fachlich wie persönlich.

Zielgruppe der Weiterbildung

Die Zusatzqualifikation Behandlungspflege LG 1 und LG 2 ist für verschiedene Personengruppen interessant, insbesondere für diejenigen, die bereits in der Pflege arbeiten oder in diesen Bereich einsteigen möchten. Zur Zielgruppe gehören vor allem:

  • Pflegehilfskräfte und Pflegeassistenten: Mitarbeitende in der Alten- oder Krankenpflege, die keine dreijährige Ausbildung haben, aber schon in der Grundpflege tätig sind. Sie können mit der Weiterbildung ihren Aufgabenbereich erweitern und verantwortungsvollere Tätigkeiten übernehmen.
  • Quereinsteiger mit Pflegeinteresse: Menschen, die aus einem anderen Berufsfeld kommen und in die Pflege wechseln wollen, können über diese Qualifikation den Einstieg in medizinische Pflegetätigkeiten finden. (In der Regel sollte allerdings zunächst etwas praktische Pflegeerfahrung – z. B. als Pflegehilfskraft – gesammelt werden, bevor die Weiterbildung absolviert wird.)
  • Berufstätige, die sich weiterentwickeln möchten: Pflege- und Betreuungsassistenten, Altenpflegehelfer oder auch ehemalige Zivildienstleistende/FSJler, die bereits Erfahrung haben, aber beruflich aufsteigen möchten. Durch die Zusatzqualifikation können sie sich neue Karrierechancen erschließen und ggf. ihr Tätigkeitsfeld wechseln (z. B. vom Pflegeheim in den ambulanten Dienst).
  • Medizinische Fachangestellte / Krankenpflegehelfer: Auch Arzthelfer/innen oder einjährige Krankenpflegehelfer/innen, die bisher vor allem assistierende Tätigkeiten beim Arzt erledigt haben, können mit dieser Weiterbildung in die eigenständige Pflege wechseln.

(Behandlungspflegeschein LG 1 und LG 2) Die Teilnehmer einer LG 1+2-Weiterbildung kommen oft aus unterschiedlichen Altersgruppen und Hintergründen. Ob erfahrene Pflegehelferin oder Quereinsteiger – alle verbindet das Ziel, sich in der Pflege beruflich weiterzuentwickeln und mehr Verantwortung zu übernehmen.

Kurzum: Die Weiterbildung richtet sich an engagierte Personen in der Pflege, die ihren Kompetenzbereich erweitern wollen. Wer bereits in der Pflege arbeitet oder gearbeitet hat und nun zusätzliche medizinische Verantwortung übernehmen möchte, zählt zur Kern-Zielgruppe (Weiterbildung für Pflegehelfer: Behandlungspflege (LG 1+2)). Auch Arbeitgeber identifizieren geeignete Mitarbeiter (oft Pflegeassistenten), um sie gezielt für diese Qualifikation vorzuschlagen, da dies dem gesamten Pflegeteam zugutekommt.

Vorteile der Weiterbildung

Die Qualifizierung in Behandlungspflege bringt für die Teilnehmer, aber auch für Arbeitgeber und Pflegebedürftige zahlreiche Vorteile mit sich:

Erweiterung der beruflichen Kompetenzen: Nach der Weiterbildung beherrschen Pflegehilfskräfte eine Reihe zusätzlicher medizinischer Tätigkeiten, die zuvor ausschließlich examinierten Pflegekräften vorbehalten waren. Sie können eigenständig z. B. Injektionen geben, Wunden bis zu einem gewissen Schweregrad versorgen oder Medikamente verabreichen. Dieses erweiterte Fachwissen steigert das Selbstbewusstsein und die Zufriedenheit im Job – man ist nicht mehr „nur“ für die Grundpflege zuständig, sondern leistet einen wichtigen Beitrag in der medizinischen Versorgung. Viele empfinden die neue Verantwortung als Motivation und fühlen sich beruflich ernstgenommener. Zudem lernt man in der Weiterbildung auch viel Theoretisches (Anatomie, Krankheitslehre, Hygiene), was das Verständnis für die Pflege insgesamt vertieft. Das kommt letztlich der Qualität der täglichen Arbeit zugute.

Höhere Verantwortung und bessere Karrierechancen: Mit dem Behandlungspflege-Zertifikat können Pflegehelfer höherwertige Aufgaben übernehmen und sich somit für bessere Positionen empfehlen. In ambulanten Pflegediensten etwa werden Fachkräfte mit LG1/LG2-Qualifikation händeringend gesucht, um Touren mit medizinischen Leistungen abzudecken. Das eröffnet neue Jobperspektiven oder sogar Beförderungen (z. B. zur Teamleitung einer Pflegegruppe) innerhalb der Einrichtung. Insgesamt verbessert sich die Employability – also die Beschäftigungsfähigkeit: Wer mehr kann, hat auf dem Arbeitsmarkt bessere Karten. Einige Absolventen nutzen die Weiterbildung auch als Sprungbrett, um anschließend eine verkürzte Altenpflege- oder generalistische Pflegeausbildung zu absolvieren; die Zusatzqualifikation kann im Lebenslauf den Ausschlag für einen Ausbildungsplatz oder eine höherwertige Stelle geben.

Vorteile für Arbeitgeber: Einrichtungen der Alten- und Krankenpflege profitieren davon, wenn ihre Mitarbeiter über die LG1/LG2-Qualifikation verfügen. Diese Pflegehelfer dürfen nämlich bestimmte behandlungspflegerische Leistungen selbstständig erbringen und auch abrechnen – im Rahmen der häuslichen Krankenpflege nach SGB V. Das heißt, ein ambulanter Pflegedienst kann einen qualifizierten Pflegehelfer z. B. zum Insulinspritzen, zur Wundversorgung oder zum Katheterlegen einsetzen, ohne extra eine Pflegefachkraft schicken zu müssen. Gerade bei Fachkräftemangel ist das enorm wertvoll, um alle verordneten Leistungen abdecken zu können. Gleichzeitig bleibt natürlich die Fachkraft im Hintergrund verantwortlich und ansprechbar, aber Routineaufgaben können delegiert werden. Für den Arbeitgeber bedeutet dies flexiblere Einsatzplanung und Entlastung des Stammpersonals. Zudem signalisiert ein Team mit gut qualifizierten Mitarbeitern auch Qualität – Pflegedienste werben in Stellenausschreibungen oft gezielt mit „Pflegekraft mit LG1/LG2“, was zeigt, wie gefragt diese Qualifikation ist.

Verbesserte Versorgung der Pflegebedürftigen: Letztlich profitieren auch die Patienten und Bewohner. Wenn mehr Personal vor Ort vorhanden ist, das medizinische Maßnahmen durchführen darf, können Bedürfnisse schneller und direkter erfüllt werden. Zum Beispiel muss ein Bewohner im Pflegeheim nicht warten, bis die examinierte Kraft Zeit hat, um den Blutzucker zu messen – die zuständige Pflegehelferin mit LG1 kann dies sofort tun und ggf. reagieren. Dadurch wird die Pflege effizienter und persönlicher. Die Weiterbildung schult zudem den Blick für Veränderungen im Gesundheitszustand („spezielle Krankenbeobachtung“ ist Teil der Inhalte), was dazu führt, dass geschulte Pflegehelfer Probleme früher erkennen und melden. Insgesamt trägt die Qualifikation also zu einer höheren Pflegequalität und Sicherheit bei.

Zusammengefasst eröffnet die Weiterbildung in Behandlungspflege neue fachliche Horizonte, steigert die Berufsattraktivität für Pflegehilfskräfte und bringt Verbesserungen für alle Beteiligten mit sich – vom Arbeitgeber bis zum pflegebedürftigen Menschen (Weiterbildung Behandlungspflege LG I + II (Präsenz oder Online) – WBS Berufsfachschulen).

Verdienstmöglichkeiten mit und ohne Weiterbildung

Die Frage nach dem Gehalt spielt natürlich eine wichtige Rolle. Pflegehilfskräfte verdienen in Deutschland im Durchschnitt ein eher mäßiges Gehalt, können dieses aber durch Qualifikationen etwas verbessern. Die genaue Höhe hängt stark von Region, Arbeitgeber, Tarifbindung und Berufserfahrung ab.

Ohne Zusatzqualifikation (nur Grundpflege): Eine Pflegehilfskraft ohne Behandlungspflege-Weiterbildung verdient je nach Bundesland und Einrichtung durchschnittlich etwa 2.000 bis 2.500 € brutto im Monat bei Vollzeit. In Ostdeutschland liegen die Löhne oft im unteren Bereich (teilweise sogar darunter), während in Süd- und Westdeutschland 2.300–2.500 € brutto erreichbar sind. Zum Beispiel beträgt das Durchschnittsgehalt eineseiner Pflegehelfersin in Berlin etwa 2.893 € brutto/Monat, in Bayern rund 3.066 € und in Brandenburg ca. 2.638 €. Berufseinsteiger liegen meist darunter (teils 1.800–2.100 €), mit einigen Jahren Erfahrung kann man sich dem Durchschnitt annähern. Oft werden Pflegehelfer in Einrichtungen nach einfachen Haustarifen oder unteren Entgeltgruppen bezahlt, was die Aufstiegsmöglichkeiten ohne Qualifikation begrenzt.

Mit Weiterbildung in Behandlungspflege (LG1/LG2): Mit dem Behandlungspflege-Zertifikat lässt sich in vielen Fällen ein höherer Verdienst erzielen. Zwar wird man dadurch noch keine Pflegefachkraft, doch viele Arbeitgeber honorieren die Zusatzkompetenz mit einer besseren Eingruppierung oder Zulagen. Konkrete Zahlen: In tarifgebundenen Einrichtungen (z. B. Diakonie, Caritas) werden Pflegehelfer mit LG1/LG2 teils in höhere Entgeltgruppen gestuft. Ein Stellenangebot der Diakonie nennt z. B. eine Vergütung von 2.793 € bis 3.170 € brutto/Monat (bei 39 Std./Woche) für Pflegehilfskräfte mit LG1/LG2, zuzüglich Jahressonderzahlung (Pflegehilfskraft (m/w/d) mit Qualifikation LG1/LG2 für ambulante Wohngemeinschaft in Brühl). In privaten ambulanten Diensten finden sich Angebote mit Stundenlöhnen um 16–18 € für LG1/LG2-Kräfte, was hochgerechnet etwa 2.600–3.000 € brutto monatlich entspricht. In einzelnen Fällen (und bei Schicht-/Feiertagszuschlägen) kann das Gehalt sogar darüber liegen – so warb eine Stellenanzeige mit 22,61 € Stundenlohn für Pflegehelfer mit LG1/LG2 (Pflegehelfer mit LG1 / LG 2 (m|w|d) – 22,61 € Stundenlohn), was über 3.500 € brutto im Monat bedeuten würde. Solche Spitzen sind aber nicht die Regel, sondern eher auf spezielle Arbeitgeber oder Regionen zurückzuführen.

Regionale Unterschiede und Einflussfaktoren: Wie auch ohne Qualifikation gibt es mit LG1/LG2 erhebliche regionale Gehaltsunterschiede. In Baden-Württemberg oder Hessen sind z. B. Monatsgehälter um 3.100 € brutto eher erreichbar, während in Sachsen-Anhalt oder Thüringen vielleicht 2.600 € realistisch sind. Arbeitgeber, die nach Tarif (TVöD, AVR, DK, etc.) bezahlen, bieten häufig transparent festgelegte Löhne – hier kann man erfragen, in welche Entgeltgruppe man mit der Qualifikation fällt.

In der Regel bleibt der Verdienst einer Pflegekraft mit LG1/LG2 unter dem Gehalt einer examinierten Fachkraft, spiegelt aber den gestiegenen Verantwortungsbereich wider. Man darf also keine Gehaltssprünge wie nach einer dreijährigen Ausbildung erwarten, aber doch spürbare Verbesserungen. Außerdem erhöht die Weiterbildung die Chance, überhaupt eine besser bezahlte Stelle zu finden (z. B. im ambulanten Dienst, wo oft höher bezahlt wird als im Pflegeheim). Insgesamt gilt: vor der Weiterbildung ca. X und nach der Weiterbildung ungefähr X + 10–20% Gehalt, je nach Ausgangssituation.

Hinweis: Einige Arbeitgeber zahlen statt höherem Grundgehalt auch Prämien oder Zulagen für die Behandlungspflege-Qualifikation. Beispielsweise kann es eine monatliche Pauschale geben oder man erhält Vorrang bei Schichtzulagen. Diese unterschiedlichen Modelle sollte man im Bewerbungsgespräch erfragen. Unterm Strich verbessert sich die finanzielle Lage durch die Weiterbildung meist, wenn auch moderat.

Voraussetzungen für die Weiterbildung

Um die Weiterbildung in Behandlungspflege LG1 und LG2 antreten zu können, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Diese liegen sowohl im formalen Bereich (z. B. Bildung und Berufserfahrung) als auch im persönlichen Bereich.

Formale Voraussetzungen:

  • Pflegeerfahrung: Fast alle Bildungsanbieter fordern, dass Bewerber bereits praktische Erfahrung in der Pflege gesammelt haben. Üblich sind mindestens 1 Jahr Berufserfahrung in Vollzeit (oder entsprechend länger in Teilzeit) in einem Pflegebereich (Weiterbildung Behandlungspflege LG I + II (Präsenz oder Online) – WBS Berufsfachschulen). Manche verlangen 2 Jahre Erfahrung, insbesondere wenn keine formale Helfer-Ausbildung vorliegt. Diese Erfahrung kann in der Altenpflege, Krankenpflege, Behindertenhilfe oder ambulanten Pflege erworben worden sein. Wichtig ist, dass der Bewerber mit pflegebedürftigen Menschen gearbeitet hat und Grundpflegetätigkeiten ausüben konnte. Ein Nachweis darüber (z. B. Arbeitszeugnis, Bestätigung des Arbeitgebers) ist in der Regel vorzulegen (Weiterbildung Behandlungspflege LG I + II (Präsenz oder Online) – WBS Berufsfachschulen).
  • Pflege-Basisqualifikation: Alternativ oder zusätzlich zur Berufserfahrung verlangen manche Anbieter einen Nachweis über eine Pflege-Basisqualifikation. Das kann ein absolvierter Pflegebasiskurs (z. B. 200 Std. Kurs für Pflegehelfer) sein oder eine einschlägige Ausbildung (z. B. einjähriger Altenpflegehelfer oder Krankenpflegehelfer). Dieser Nachweis stellt sicher, dass grundlegende Pflegetechniken und -kenntnisse vorhanden sind.
  • Schulbildung: Ein bestimmter Schulabschluss ist oft nicht strikt vorgeschrieben, aber zumindest ein Hauptschulabschluss oder vergleichbarer Abschluss wird erwartet. Einige Einrichtungen nennen als Voraussetzung einen abgeschlossenen Schulabschluss und ggf. eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung (nicht zwingend im Pflegebereich).
  • Sprachkenntnisse: Da Unterricht und Fachliteratur auf Deutsch sind und auch die Prüfung in deutscher Sprache erfolgt, müssen Teilnehmer ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift haben (Weiterbildung Behandlungspflege LG I + II (Präsenz oder Online) – WBS Berufsfachschulen). In der Regel wird ein Niveau von mindestens B2 vorausgesetzt, insbesondere für Teilnehmer mit Migrationshintergrund.
  • Gesundheitliche Eignung: Die Arbeit in der Pflege erfordert körperliche und seelische Stabilität. Viele Anbieter verlangen daher ein ärztliches Attest, das die gesundheitliche Eignung bestätigt (z. B. keine ansteckenden Krankheiten, ausreichende Belastbarkeit für Heben/Tragen). Auch ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis kann erforderlich sein, da man im Praktikum mit Schutzbefohlenen arbeitet – dies ist jedoch meist eher für den Arbeitgeber wichtig als für den Kurs selbst.

Persönliche Voraussetzungen:

Neben den formalen Kriterien sollte man auch persönlich für die Weiterbildung geeignet sein. Dazu zählt insbesondere das Interesse an medizinisch-pflegerischen Aufgaben. Man sollte bereit sein, neues theoretisches Wissen zu lernen (z. B. über Anatomie, Krankheitsbilder) und Verantwortung für gesundheitliche Aspekte von Pflegebedürftigen zu übernehmen. Lernbereitschaft und Motivation sind wichtig, denn der Kurs ist intensiv und in kurzer Zeit ist viel Stoff zu bewältigen. Weiterhin sollte man zuverlässig und gewissenhaft sein – Eigenschaften, die in der Behandlungspflege unabdingbar sind, etwa beim exakten Dosieren von Medikamenten.

Teamfähigkeit und Kommunikationstalent sind ebenfalls hilfreich, da man trotz erweiterten Aufgaben weiterhin eng mit Pflegefachkräften zusammenarbeitet und sich abstimmen muss. Schließlich ist Einfühlungsvermögen erforderlich: Behandlungspflege bedeutet oft, in intimen oder schmerzhaften Situationen zu helfen (Spritzen geben, Wunden versorgen). Wer mit Ruhe und Empathie auf die Pflegebedürftigen eingeht, wird diese Aufgaben besser meistern.

Erforderliche Dokumente: Die Anmeldung zur Weiterbildung erfordert meist das Ausfüllen eines Bewerbungsformulars beim Bildungsträger. Darin werden Angaben zum beruflichen Werdegang gemacht. Zusätzlich müssen Nachweise eingereicht werden, typischerweise: Kopie des Ausbildungs- oder Schulabschluss-Zeugnisses, Lebenslauf, Nachweis der Pflegeerfahrung (Arbeitszeugnis oder Bestätigungsschreiben), ggf. Zertifikate von bereits besuchten Pflegekursen. Manche Träger möchten auch ein kurzes Motivationsschreiben, warum man die Weiterbildung absolvieren will. Wie erwähnt, können Attest und Führungszeugnis verlangt werden, spätestens jedoch vor Antritt des Praktikums.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt und Unterlagen vollständig, steht der Zulassung zum Kurs nichts im Wege. Die genauen Bedingungen sollte man direkt beim jeweiligen Anbieter erfragen, da es leichte Unterschiede geben kann.

Weiterentwicklung und Karrieremöglichkeiten

Nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung Behandlungspflege LG1 und LG2 eröffnen sich den Teilnehmern verschiedene Möglichkeiten zur Weiterentwicklung in der Pflegebranche. Zwar bleibt man formal weiterhin Pflegehelfer und nicht Pflegefachkraft, doch die zusätzliche Qualifikation kann als Karriere-Booster dienen und den Weg für weitere Schritte ebnen.

Einsatz und Aufstieg im aktuellen Arbeitsfeld: Viele Absolventen können in ihrer bisherigen Einrichtung nun anspruchsvollere Aufgaben übernehmen. Beispielsweise werden sie im Dienstplan bevorzugt für Touren oder Schichten eingeteilt, in denen behandlungspflegerische Maßnahmen anfallen, oder sie fungieren als rechte Hand der Pflegefachkraft. Mit wachsender Erfahrung in LG1/LG2 kann man sich intern hocharbeiten, etwa zur Gruppenleitung in der stationären Pflege (übernehmen der Verantwortung für einen Wohnbereich in Absprache mit der Pflegefachkraft) oder zur Teamkoordination in der ambulanten Pflege. Während offizielle Leitungsfunktionen meist an examinierte Kräfte gebunden sind, kommt es gerade in kleineren Pflegediensten vor, dass erfahrene Pflegehelfer mit Zusatzqualifikation eine Art Vorarbeiterrolle für andere Helfer übernehmen. Dies geht oft mit einer kleinen Gehaltserhöhung einher und wertet das Berufsprofil weiter auf.

Weiterführende Qualifikationen: Die LG1/LG2-Weiterbildung kann auch ein Grundstein für weitere Fort- und Weiterbildungen sein. Einige Pflegehelfer entscheiden sich nach einiger Zeit Praxiserfahrung mit LG1/LG2 dazu, doch noch die dreijährige Ausbildung zur Pflegefachkraft anzustreben – sei es in der Altenpflege (noch bis 2024 möglich) oder in der generalistischen Pflegeausbildung. Durch die bereits erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten fällt ihnen die Ausbildung häufig leichter, und in manchen Fällen kann die Ausbildungszeit verkürzt werden (z. B. wenn bereits die einjährige Helferausbildung vorliegt, wird die Fachausbildung um ein Jahr verkürzt). Auch ohne Verkürzung hat man mit der Behandlungspflege-Erfahrung einen deutlichen Wissensvorsprung. Viele Berufsschulen erkennen an, dass solche Schüler schon praktische Skills mitbringen.

Wer den Schritt zur examinierten Fachkraft (vorerst) nicht gehen möchte, kann sich auch horizontal weiterqualifizieren. Es gibt Aufbauschulungen, die gut auf dem LG1/LG2-Wissen aufbauen, z. B. Wundmanagement-Grundkurse, Palliativpflege-Kurse oder Gerontopsychiatrische Zusatzqualifikationen (Demenzbegleitung). Zwar sind einige dieser Fortbildungen primär für Fachkräfte gedacht, doch zunehmend öffnen Träger sie auch für erfahrene Pflegehelfer. Mit solchen Zusatzkompetenzen kann man sich innerhalb seines Aufgabenbereichs spezialisieren und zum z. B. „Wundbeauftragten“ oder „Pain Care Assistent“ im Team werden – Funktionen, die zwar keine offizielle Positionsänderung bedeuten, aber eine höhere Anerkennung im Team und gegenüber Bewohnern mit sich bringen.

Langfristige Perspektiven: Angesichts des demografischen Wandels und Pflegepersonalmangels sind qualifizierte Pflegekräfte auf allen Ebenen langfristig gefragt. Eine Pflegehilfskraft mit Behandlungspflege-Weiterbildung wird auch in Zukunft eine wertvolle Rolle spielen. Es ist denkbar, dass sich das Berufsbild weiter aufwertet – etwa indem in Zukunft noch mehr behandlungspflegerische Tätigkeiten delegiert werden dürfen. Damit könnte das Verantwortungsgebiet von LG1/LG2-Kräften weiter wachsen. Bereits jetzt gibt es in einigen Einrichtungen Karrieremodelle, bei denen langjährige Pflegehelfer mit besonderen Fortbildungen in höhere Gehaltsstufen oder Funktionsstellen kommen.

Sollte man später doch einen Wechsel anstreben, ist man mit dieser Qualifikation gut gerüstet: Pflegedienstleitungen bevorzugen bei Einstellungen häufig Hilfskräfte mit LG1/LG2, da sie flexibel einsetzbar sind. Und falls die körperliche Pflege irgendwann zu schwer fällt, kann man z. B. in Schulungsbereiche (als Lehrassistent für Pflegekurse) oder in dokumentierende Tätigkeiten wechseln – auch hier hilft die nachgewiesene Fachkenntnis. Insgesamt bietet die Weiterbildung also nicht nur einen kurzfristigen Nutzen, sondern ist eine Investition in die berufliche Zukunft. Sie hält die Option offen, sich weiter nach oben oder in andere Bereiche zu entwickeln, und sie gibt die Sicherheit, im Pflegesektor auf lange Sicht beschäftigt sein zu können.

Arbeitsmarkt und Nachfrage

Die Arbeitsmarktsituation in der Pflege macht die Zusatzqualifikation Behandlungspflege LG1/LG2 besonders relevant. In Deutschland steigt der Bedarf an Pflegepersonal seit Jahren stetig an – und dieser Trend wird sich in Zukunft verstärken. Der demografische Wandel führt dazu, dass immer mehr ältere, pflegebedürftige Menschen versorgt werden müssen, während zugleich verhältnismäßig weniger junge Arbeitskräfte nachrücken. Laut dem Pflegereport der Bertelsmann Stiftung wird die Zahl der Pflegebedürftigen bis 2030 um 50 % zunehmen (Pflegereport 2030). Schon heute ist ein Mangel an Pflegekräften spürbar, und Hochrechnungen prognostizieren, dass bis 2030/2035 Hunderttausende Vollzeit-Pflegekräfte fehlen werden, wenn sich die derzeitigen Trends fortsetzen (Pflegereport 2030).

Nachfrage nach qualifizierten Pflegehilfskräften: In diesem Kontext suchen Arbeitgeber händeringend nach Personal – nicht nur examiniertes Fachpersonal, sondern auch nach gut qualifizierten Assistenzkräften. Pflegehilfskräfte mit LG1/LG2 schließen dabei eine wichtige Lücke: Sie können zwar kein voll ausgebildetes Personal ersetzen, aber sie können Pflegefachkräfte bei einfachen medizinischen Aufgaben entlasten und so dazu beitragen, mehr Patienten insgesamt zu versorgen. Viele ambulante Dienste und stationäre Einrichtungen haben erkannt, dass ohne zusätzlich qualifizierte Helfer die Versorgung nicht mehr sichergestellt werden kann. Daher ist die Nachfrage nach Mitarbeitern mit Behandlungspflegeschein in den letzten Jahren stark gestiegen. In Stellenanzeigen wird oft ausdrücklich die LG1/LG2-Qualifikation gefordert oder positiv erwähnt. Arbeitgeber wissen, dass sie mit solchen Kräften flexibler planen können, und auch Krankenkassen akzeptieren erbrachte Leistungen eher, wenn ein Qualifikationsnachweis vorliegt.

Bedeutung der Zusatzqualifikation für Arbeitgeber: Für Pflegeunternehmen bedeutet jeder Mitarbeiter mit erweiterten Fähigkeiten einen Gewinn. In einigen Bundesländern war es lange Zeit so, dass Pflegehilfskräfte gewisse Tätigkeiten offiziell gar nicht übernehmen durften, selbst wenn sie es vielleicht gekonnt hätten. Durch Zusatzqualifikationen und angepasste Landesrichtlinien ändert sich das nach und nach. Etwa die Hälfte der Bundesländer erlaubt mittlerweile unter bestimmten Voraussetzungen, dass qualifizierte Pflegehelfer Behandlungspflege-Leistungen durchführen. Das entlastet das Stammpersonal und ermöglicht es Einrichtungen, mehr Klienten anzunehmen – was in Zeiten knapper Fachkräfte ein echter Wettbewerbsvorteil sein kann. Arbeitgeber investieren daher zunehmend in die Weiterbildung ihres Personals oder stellen bevorzugt bereits qualifizierte Kräfte ein. Einige Pflegedienste kooperieren mit Bildungsträgern, um ganze Kurse für ihre Mitarbeiter zu organisieren, weil sie wissen, dass die Investition sich mittelfristig auszahlt.

Zukunftsaussichten: Die Kombination aus steigendem Pflegebedarf und Personalmangel wird vermutlich dazu führen, dass die Rolle der qualifizierten Pflegeassistenz weiter an Bedeutung gewinnt. Es ist denkbar, dass perspektivisch neue Aufgaben für diese Berufsgruppe hinzukommen oder die heute gültigen Leistungsgruppen erweitert werden. Schon jetzt wird diskutiert, ob bestimmte invasive Tätigkeiten (z. B. intramuskuläre Injektionen) in Zukunft von entsprechend geschulten Helfern übernommen werden könnten, um Fachkräfte zu entlasten – natürlich immer unter strenger Qualitätskontrolle. Für die Absolventen der LG1/LG2-Weiterbildung bedeutet das: Sie sind gut positioniert auf dem Arbeitsmarkt. Mit ihrer Zusatzqualifikation gehören sie zu den gefragten Kräften, die einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der „Pflegekrise“ leisten können. Ihre Beschäftigungschancen sind exzellent, und sie haben einen Vorsprung gegenüber unqualifizierten Hilfskräften.

Insgesamt lässt sich sagen, dass die Weiterbildung in Behandlungspflege nicht nur individuell Vorteile bringt, sondern auch arbeitsmarktpolitisch gewollt und gefördert ist. Sie erhöht die Versorgungsdichte und Qualität in der Pflege. Angesichts der Prognosen (bis 2049 könnten bis zu 690.000 Pflegekräfte fehlen (Bis 2049 werden voraussichtlich mindestens 280 000 zusätzliche Pflegekräfte benötigt – Statistisches Bundesamt)) besteht kein Zweifel daran, dass engagierte Pflegehelfer mit erweiterten Kompetenzen auch in vielen Jahren noch sehr gefragt sein werden. Wer sich jetzt qualifiziert, investiert in eine langfristig sichere Berufslaufbahn.

Zusammenfassung der wichtigsten Fakten (Tabelle)

AspektDetails
DefinitionBehandlungspflege umfasst medizinische Pflegemaßnahmen auf ärztliche Anordnung, die in der häuslichen Krankenpflege oder stationären Pflege durchgeführt werden (z. B. Wundversorgung, Injektionen). Sie ist Teil der häuslichen Krankenpflege nach SGB V und wird von geschultem Personal übernommen.
LeistungsgruppenLG 1: Einfachere Maßnahmen der Behandlungspflege, z. B. Blutdruck-/Blutzuckermessung, Medikamentengabe, Inhalation, Insulininjektion, An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen (Weiterbildung für Pflegehelfer: Behandlungspflege (LG 1+2)) (Weiterbildung für Pflegehelfer: Behandlungspflege (LG 1+2)).LG 2: Weitergehende Maßnahmen, z. B. Versorgung von Dekubitus (bis Grad 2), Legen von Klistieren, Versorgung von suprapubischen Kathetern, Pflege einer PEG-Ernährungssonde, medizinische Einreibungen (Weiterbildung für Pflegehelfer: Behandlungspflege (LG 1+2)).
Dauer der WeiterbildungTheorie: ca. 160 Unterrichtsstunden (Vollzeit ca. 4 Wochen), Inhalte: Behandlungspflege-Techniken LG1+LG2, Anatomie, Hygiene, Recht, Kommunikation etc.Praxis: Praktikum von ca. 3 Monaten (≈480 Stunden) in einer Pflegeeinrichtung unter Anleitung (Weiterbildung Behandlungspflege LG I + II (Präsenz oder Online) – WBS Berufsfachschulen).
AbschlussprüfungKombination aus schriftlicher, mündlicher und praktischer Prüfung. Nach Bestehen erhält man ein Zertifikat „Behandlungspflege LG 1 und LG 2“ (Weiterbildung Behandlungspflege LG I + II (Präsenz oder Online) – WBS Berufsfachschulen), das zur Durchführung dieser Leistungen berechtigt (gemäß §132a SGB V, je nach Landesregelung).
KostenJe nach Anbieter etwa 800 € bis 1.500 € für den gesamten Kurs. Beispiel: ca. 1.085 € bei 160 Std. Theorie + Praktikum (Weiterbildung Behandlungspflege LG I + II (Präsenz oder Online) – WBS Berufsfachschulen). Oft umsatzsteuerbefreit. Mögliche zusätzliche Kosten für Lernmaterial oder Prüfungsgebühr.
FinanzierungFörderungen möglich: Bildungsgutschein (Agentur für Arbeit/Jobcenter), Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft, ggf. Förderprogramme der Länder. Arbeitgeber übernehmen teils Kosten oder gewähren Bildungsurlaub. Selbstzahlung kann steuerlich abgesetzt werden.
ZielgruppePflegehilfskräfte, Altenpflege- und Krankenpflegehelfer (einjährige Ausbildung) sowie Pflegeassistenzkräfte mit Berufserfahrung. Quereinsteiger mit Pflegeerfahrung (z. B. ehemalige FSJler) und medizinische Fachangestellte mit Pflegepraxis (Weiterbildung Behandlungspflege LG I + II (Präsenz oder Online) – WBS Berufsfachschulen).
VoraussetzungenIn der Regel pflegerische Vorerfahrung (mind. 1 Jahr, oft 2 Jahre). Grundkenntnisse in Pflege (ggf. Pflege-Basiskurs). Ausreichende Deutschkenntnisse (meist Niveau B2) (Weiterbildung Behandlungspflege LG I + II (Präsenz oder Online) – WBS Berufsfachschulen). Gesundheitliche Eignung (ärztliches Attest) und meist Hauptschulabschluss oder höher.
Vorteile (für Teilnehmer)Erwerb zusätzlicher medizinischer Kompetenzen; größere Verantwortungsbereiche; Möglichkeit, Pflegefachkräfte zu entlasten; steigendes Selbstbewusstsein im Beruf; bessere Einsatz- und Aufstiegschancen im Betrieb.
Vorteile (für Arbeitgeber & Patienten)Pflegehelfer können behandlungspfl. Leistungen übernehmen -> flexibler Personaleinsatz, Entlastung von Pflegefachkräften. Bessere Betreuung der Pflegebedürftigen (schnellere Versorgung, höherer Qualitätsstandard).
VerdienstOhne Weiterbildung: ca. €2.000–2.500 brutto/Monat (Vollzeit) je nach Region und Träger.Mit Weiterbildung: oft 10–20 % höher – Beispiele: ~€2.800–3.200 brutto/Monat (Tarifbereich, z. B. Diakonie) (Pflegehilfskraft (m/w/d) mit Qualifikation LG1/LG2 für ambulante Wohngemeinschaft in Brühl); teils bis ~€3.000+ in Westdeutschland. Bleibt unter Fachkraft-Gehalt, aber Verbesserung erkennbar.
ArbeitsmarktlageSehr hohe Nachfrage nach Pflegekräften. Zahl der Pflegebedürftigen steigt stark (≈+50 % bis 2030) (Pflegereport 2030), gleichzeitig Fachkräftemangel. Zusatzqualifikation erhöht Jobchancen deutlich – in Stellenausschreibungen oft gefordert. Langfristig sichere Perspektive, da qualif. Pflegehelfer dringend gebraucht werden.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Frage 1: Was genau sind LG 1 und LG 2 in der Behandlungspflege?
*Antwort: LG 1 (Leistungsgruppe 1) umfasst einfache medizinische Pflegetätigkeiten wie Blutdruck- und Blutzuckermessen, Insulin spritzen, Medikamente richten und verabreichen oder Verbände anlegen bei kleineren Wunden. LG 2 (Leistungsgruppe 2) beinhaltet anspruchsvollere Maßnahmen, z. B. das Versorgen von mittelschweren Wunden (Dekubitus bis Grad 2), das Legen von Einläufen (Klistier), Pflege von künstlichen Zugängen wie PEG-Sonden oder Blasenkathetern und ähnliche Tätigkeiten. Beide Gruppen zusammen decken einen Großteil der ärztlich verordneten Pflegemaßnahmen in der häuslichen Krankenpflege ab.

Frage 2: Wie lange dauert die Weiterbildung und wie läuft sie ab?
Antwort: Die Weiterbildung umfasst in der Regel 160 Stunden Theorieunterricht (ca. 4 Wochen in Vollzeit) und anschließend ein Praktikum von ca. 3 Monaten in einer Pflegeeinrichtung, um praktische Erfahrung zu sammeln (Weiterbildung Behandlungspflege LG I + II (Präsenz oder Online) – WBS Berufsfachschulen). Nach Theorie und Praxis findet eine Abschlussprüfung (schriftlich, mündlich, praktisch) statt. Insgesamt kann man – je nach Organisation – mit etwa 4 bis 6 Monaten Gesamtdauer rechnen. Manche Anbieter strecken die Theorie in Teilzeit über 2–3 Monate, wodurch sich die Weiterbildung insgesamt länger hinzieht, berufsbegleitend aber machbar ist.

Frage 3: Was kostet die Weiterbildung und gibt es finanzielle Hilfe?
Antwort: Die Kosten liegen je nach Anbieter typischerweise zwischen 800 € und 1.500 €. Ein durchschnittlicher Kurs kostet um die 1.000 € (Weiterbildung Behandlungspflege LG I + II (Präsenz oder Online) – WBS Berufsfachschulen). Viele Teilnehmer müssen den Betrag jedoch nicht selbst tragen: Arbeitsagentur/Jobcenter können per Bildungsgutschein die Kosten vollständig übernehmen, wenn die Weiterbildung die Jobchancen verbessert. Auch der Arbeitgeber kann sich an den Kosten beteiligen oder Bildungsurlaub gewähren. Zudem können die Ausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Es lohnt sich also, nach Fördermöglichkeiten zu fragen, damit die finanzielle Belastung gering bleibt.

Frage 4: Brauche ich Vorkenntnisse oder eine Ausbildung, um teilnehmen zu können?
Antwort: Ja, praktische Vorerfahrung in der Pflege ist fast immer erforderlich. In der Regel müssen mindestens 1–2 Jahre in der Alten- oder Krankenpflege nachgewiesen werden. Eine abgeschlossene Ausbildung als Altenpflegehelfer/in oder Krankenpflegehelfer/in ist ideal, aber nicht zwingend – wichtig ist, dass man die Grundpflege bereits sicher beherrscht. Ohne jegliche Pflegeerfahrung wird kein Anbieter die Teilnahme erlauben, da die Inhalte darauf aufbauen. Man braucht jedoch keine dreijährige Pflegefach-Ausbildung; gerade die Weiterbildung richtet sich ja an ungelernte Kräfte. Außerdem sollte man ausreichend Deutsch sprechen (mindestens B1/B2) und gesundheitlich fit für den Pflegeberuf sein.

Frage 5: Ist die Weiterbildung staatlich anerkannt?
Antwort: Die Weiterbildung Behandlungspflege LG1/LG2 schließt mit einem Zertifikat des jeweiligen Bildungsträgers ab – sie ist also keine staatliche Prüfung wie eine IHK-Prüfung. Dennoch ist das Zertifikat branchenweit anerkannt, besonders weil es sich auf §132a SGB V stützt (häusliche Krankenpflege). Pflegedienste und Pflegekassen erkennen diese Qualifikation in der Praxis an. Wichtig ist, einen seriösen, zugelassenen Bildungsträger zu wählen (die meisten sind zertifiziert), damit das Zertifikat überall gültig ist. In einigen Bundesländern gibt es zudem Rahmenvereinbarungen, die genau regeln, welche Weiterbildung (Umfang/Inhalte) anerkannt wird. Wenn man die üblichen 160 Stunden + Praktikum absolviert, hat man eine überall gängige Qualifikation.

Frage 6: Welche Aufgaben darf ich nach der Weiterbildung konkret übernehmen?
Antwort: Nach der Weiterbildung darfst du als Pflegehelfer/in alle behandlungspflegerischen Tätigkeiten der LG 1 und LG 2 durchführen, vorausgesetzt, sie sind vom Arzt verordnet und im Pflegeplan vorgesehen. Konkret heißt das z. B.: Medikamente stellen und geben (auch Insulin), subkutane Injektionen, Blutzucker messen und Insulin spritzen, Blutdruck messen, Augentropfen verabreichen, Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen, einfache Wundverbände wechseln, Dekubitus bis Grad 2 versorgen, Katheterisierung der Harnblase über einen bestehenden suprapubischen Katheter, PEG-Sonden versorgen und ernähren, Klistiere verabreichen etc. Diese Aufgaben würdest du zuvor an die examinierte Pflegefachkraft abgeben müssen – nach der Weiterbildung kannst du sie eigenständig (oder im Team) ausführen. Wichtig: Die ärztliche Anordnung bleibt Grundlage, d.h. du führst nichts ohne Auftrag durch, aber du bist qualifiziert, den Auftrag fachgerecht umzusetzen.

Frage 7: Verdient man nach der Weiterbildung deutlich mehr Geld?
Antwort: Du kannst mit etwas mehr Gehalt rechnen, aber es sind keine riesigen Sprünge. Viele Arbeitgeber honorieren die Zusatzqualifikation mit einem Gehaltsplus oder einer Zulage. Typisch ist, dass Pflegehelfer mit LG1/LG2 vielleicht ein paar hundert Euro brutto mehr verdienen als ohne – z. B. statt 2.200 € nun 2.500 € oder statt 2.500 € nun 2.800 € (je nach Region unterschiedlich). In tarifgebundenen Betrieben kommst du ggf. in eine höhere Entgeltgruppe. Insgesamt bleibt das Gehalt aber unter dem von examinierten Pflegefachkräften. Neben dem Grundgehalt können sich aber auch Karrierechancen verbessern, was langfristig zu höheren Löhnen führt. Außerdem könntest du durch die Qualifikation eher eine Vollzeitstelle oder besser bezahlte Stelle finden, was indirekt das Einkommen steigert.

Frage 8: Wo kann ich mit der Qualifikation arbeiten?
Antwort: Überall dort, wo behandlungspflegerische Leistungen anfallen, bist du mit LG1/LG2 willkommen. Häufige Arbeitsorte sind ambulante Pflegedienste, denn in der häuslichen Pflege werden täglich Leistungen nach SGB V (Behandlungspflege) erbracht – hier werden Helfer mit diesem Schein dringend gebraucht. Aber auch im Pflegeheim (stationäre Altenpflege) kommst du zum Einsatz, z. B. beim Verteilen der Medikamente oder Versorgen von Wunden der Bewohner. Weitere Möglichkeiten sind Wohnformen für Menschen mit Behinderung oder Kurzzeitpflege-Einrichtungen, wo ebenfalls medizinische Versorgung anfällt. Selbst im Krankenhaus schätzt man Pflegeassistenten mit erweiterten Fähigkeiten, auch wenn dort primär Fachpersonal arbeitet. Kurz: Deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern sich und du bist relativ flexibel, ob du ambulant oder stationär arbeiten möchtest – beides ist möglich.

Frage 9: Kann ich die Weiterbildung auch neben dem Beruf absolvieren?
Antwort: Ja, viele Anbieter gestalten die Weiterbildung berufsbegleitend. Es gibt Kurse, die abends oder am Wochenende stattfinden, oder solche mit Online-Unterricht, sodass du tagsüber weiter arbeiten kannst (Weiterbildung Behandlungspflege LG I + II (Präsenz oder Online) – WBS Berufsfachschulen). Manche Arbeitgeber kooperieren mit Weiterbildungsträgern und ermöglichen ihren Mitarbeitern, z. B. an 2 Tagen pro Woche freizunehmen für den Kurs (ggf. über Bildungsurlaub). Die praktische Phase kann oft im eigenen Betrieb absolviert werden, sodass du nicht komplett aus dem Job rausmusst. Wichtig ist eine gute Absprache mit dem Arbeitgeber über die zeitliche Planung. Insgesamt ist die Weiterbildung so konzipiert, dass auch Berufstätige sie schaffen können – allerdings erfordert es natürlich zusätzliche Anstrengung neben der Arbeit.

Frage 10: Welche langfristigen Möglichkeiten habe ich nach der Weiterbildung?
Antwort: Die Weiterbildung kann ein Sprungbrett für deine weitere Laufbahn sein. Wenn du Gefallen an den medizinischen Aufgaben gefunden hast, könntest du perspektivisch eine Ausbildung zur Pflegefachkraft anschließen (du bringst dann schon viel Erfahrung mit, was dir sehr hilft). Manche nutzen LG1/LG2 auch als Vorbereitung, um später Fachweiterbildungen (z. B. in Wundmanagement oder Palliativpflege) zu machen – teils werden solche Fortbildungen auch für nicht-examinierte Pflegekräfte angeboten, wenn sie ausreichend Erfahrung haben. Langfristig hast du mit der LG1/LG2-Qualifikation eine stabile Position: Du wirst immer eingesetzt werden können und bist für Arbeitgeber wertvoll. In einigen Jahren könnten weitere Aufgaben für qualifizierte Helfer hinzukommen, je nachdem wie die Pflege sich entwickelt. Du bist also gut aufgestellt, um in der Pflegebranche weiterzukommen, entweder auf dem direkten Weg (immer anspruchsvollere Tätigkeiten als Helfer) oder über den Umweg einer späteren Fachausbildung. In jedem Fall sicherst du dir mit dieser Weiterbildung bessere berufliche Perspektiven in einem Bereich, der Zukunft hat.

Medexcare – Autor

www.medexcare.de

Experte für Pflegevermittlung & pädagogische Beratung

Unser Autor ist festes Teammitglied bei Medexcare und begleitet Pflegefachkräfte sowie pädagogisches Personal auf dem Weg zum passenden Job. Mit mehreren Jahren Erfahrung im sozialen Sektor kombiniert er Fachkompetenz, Menschlichkeit und fundierte Marktkenntnis in ihren Artikeln und Empfehlungen.

"Medexcare hat mir nicht nur beim Bewerbungsprozess geholfen, sondern auch das Selbstvertrauen zurückgegeben, das ich für einen Neuanfang in der Pflege brauchte." – Pflegekraft Julia M.

FAQ

Ist Medexcare kostenlos?

Ja, Medexcare ist für Bewerber auf Dauer vollkommen kostenfrei.

Ist mein Profil öffentlich?

Nein, deine Daten sind nicht öffentlich. Nur Arbeitgeber, bei denen du dich bewirbst, können dein Profil sehen.

Wo in Deutschland bietet Medexcare.de Jobs an?

Medexcare vermittelt Jobs in ganz Deutschland – ortsunabhängig und zielgerichtet.

Was bietet Medexcare?

Eine Plattform für Fachkräfte aus Pflege und Medizin mit anonymem Kontakt zu Arbeitgebern – kostenfrei, datensicher und exklusiv.

Wieso sollte ich mich für Medexcare.de entscheiden?

Medexcare bietet dir volle Kontrolle, Anonymität und exklusive Tools – Arbeitgeber bewerben sich bei dir, nicht umgekehrt.

Wie registriere ich mich bei Medexcare?

Registriere dich einfach über die Website. Nach Bestätigung deiner E-Mail kannst du dich direkt bewerben – kostenlos und unverbindlich.

Schreibe einen Kommentar

Weitere Artikel
Hebamme
Fachkrankenschwester Gehalt
Altenpflegehelfein
Berufsbild-Krankenschwester
Gerontopsychiatrische Fachkraft
Gerontopsychiatrische Fachkraft
Assistenzarzt
Die Altenpflege – eine Herausforderung für Gesellschaft und Pflegekräfte
Praxisorientierte Anleitungen
Altenpflegehelfer Gehalt